Stefan Leissl

Das Auskunftsrecht der betroffenen Person

Personen, deren Daten irgendwo gespeichert sind, kommen durch die DSGVO viele Rechte bei. Mit am wichtigsten ist dabei das „Auskunftsrecht der betroffenen Person“. Wer es ausüben will, muss einige Regeln kennen. Der interne Aufwand für Unternehmen kann auch bei korrekten Anfragen gewaltig sein. Die DSGVO nimmt darauf keine Rücksicht. Ob ein Antragsteller mit der Antwort inhaltlich etwas anfangen kann, ist wiederum sein Problem.

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