Die App „Clubhouse“ ist gerade sehr gefragt und kann einen erheblichen Nutzeransturm verzeichnen. Doch leider sind beliebte Apps nicht immer datenschutzfreundlich. Vergewissern Sie sich daher lieber doppelt, wenn Sie einem Trend rund um Apps und Online-Dienste folgen.

Pandemie-Zeit ist Digital-Zeit

Während der Corona-Pandemie nutzen drei Viertel der Internetnutzer in Deutschland soziale Medien vermehrt: Insgesamt geben 75 % an, bei Facebook und Co. seit Ausbruch des Coronavirus in Deutschland vermehrt aktiv zu sein, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt.

Auch viele neue soziale Netzwerke und Apps können derzeit ein hohes Interesse wecken, wenn es um die digitale Kommunikation geht. Ein prominentes Beispiel ist die App „Clubhouse“, die sich als soziales Netzwerk versteht und private wie öffentliche Audio-Konferenzen und Diskussionen möglich macht.

„Viele Menschen haben gerade gegenwärtig ein überwältigendes Interesse an einer neuen diskursiven Plattform, die spannende Kommunikation und den ungezwungenen Austausch mit anderen verspricht“, sagt Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Clubhouse wirft jedoch viele Fragen zur Wahrung der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und von dritten Personen auf“, warnt der Datenschutzbeauftragte.

App-Berechtigungen gezielt hinterfragen

Kritik, die bereits früher anderen Apps und sozialen Netzwerken entgegenschlug, wird jetzt auch gegenüber Clubhouse laut. So fällt Datenschützern beispielsweise negativ auf, dass die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen Nutzerinnen und Nutzern, die andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert werden. Dadurch geraten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, die mit der App überhaupt nicht in Kontakt kommen, in fremde Hände – wo sie dann für Werbezwecke oder Kontaktanfragen verwendet werden könnten.

Zudem speichern die Betreiber nach eigenen Angaben die Mitschnitte aller in den verschiedenen Räumen geführten Gespräche, um Missbräuche zu verfolgen. Ohne dass die näheren Umstände transparent werden.

Vorsicht vor dem Datenschutz der Apps

„Als Nutzer weiß man nicht, was mit den Daten genau geschieht“, erklärt auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Professor Kugelmann. Schon allein deshalb könne er als Landesdatenschutzbeauftragter nur empfehlen, die App weder herunterzuladen noch zu verwenden.

Anbieter, die europäische Nutzer ansprechen, müssen deren Rechte achten: Rechte auf Information, Auskunft, Widerspruch und Löschung. Zugleich besteht die Pflicht, die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu gewährleisten. All diese Punkte werfen derzeit bei der Clubhouse-App Zweifel auf. Die deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz wollen nun die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts bei Clubhouse überprüfen.

Johannes Caspar kommentierte: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten.“

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass man als Nutzer schon genauer hinsehen muss, um zu verstehen, wie eine beliebte App mit Daten umgeht. Denn dass eine Applikation weit verbreitet und beliebt ist, ist noch lange kein Kennzeichen für guten Datenschutz.

Klicken Sie um den Beitrag zu Bewerten
[Total: 0 Average: 0]
Nach oben scrollen