Die Deadline für ein wichtiges Projekt rückt immer näher – doch der Rechner des Arbeitgebers will nicht hochfahren. Da bietet sich schnell die Möglichkeit an, das private Notebook zu nutzen. Schließlich handelt es sich um einen Notfall. Doch wie steht es hierbei um den Datenschutz?

Wenn alles zusammenkommt …

Um elf Uhr ist Abgabetermin eines dringenden Konzepts. Aber der PC, den Ihnen der Arbeitgeber für die Tätigkeit im Homeoffice bereitgestellt hat, startet nicht. Nur noch zwei Stunden Zeit, sonst steigt Ihnen die Abteilungsleiterin aufs Dach.

Da der Arbeitgeber extra für die Heimarbeit spezielle PCs angeschafft und den Beschäftigten nach Hause geliefert hat, ist die Nutzung privater IT-Geräte im Homeoffice eigentlich nicht erlaubt. Doch wie verhält sich in einer Notfallsituation? Der Firmen-Computer spielt partout nicht mit – da könnte man doch das teure private Gerät nutzen … So zumindest die Idee, die einem in den Sinn kommt.

Die Frist heiligt nicht alle Mittel

Gut, vielleicht wird die Abgabefrist eingehalten, wenn einfach das private Notebook verwendet wird, um das Konzept fertigzustellen. Doch wer so handelt, verstößt gegen die Richtlinien des Arbeitgebers für die Arbeit im Homeoffice.

Nur, um eine Frist zu wahren, sind also nicht alle Mittel erlaubt. Das Konzept landet zwar möglicherweise pünktlich bei der Abteilungsleiterin. Aber die im Konzept enthaltenen Kundendaten befinden sich nun auf einem privaten Gerät. Sie haben es dort bearbeitet und per Mail versendet.

Der Arbeitgeber hat gute Gründe, um die Nutzung eines privaten Geräts zu unterbieten. Denn er hat keinen Überblick darüber,

  • ob der Privat-PC mit allen Updates versehen ist,
  • ob die Sicherheitssoftware den Anforderungen gerecht wird,
  • ob der Versand von E-Mails geschützt erfolgt oder
  • ob das private Notebook zum Beispiel so konfiguriert ist, dass alle Dateien darauf automatisch zur in einer Cloud gespeichert werden, die nicht den Datenschutzvorgaben entspricht.

Erst fragen, dann schützen

Wer die Sicherheitsrichtlinien des Arbeitgebers umgeht, ohne Rücksprache zu halten, hat mit Ärger zu rechnen – auch wenn es um ein großes Projekt geht und man im „Notfall“ eine Ausnahme machen möchte.

Grundsätzlich gilt: Sichern Sie sich stets selbst ab und fragen Sie die Vorgesetzten, ob private Gerät in solchen Fällen ausnahmsweise genutzt werden dürfen. Denken Sie infolgedessen aber auch an die Absicherung der Daten.

Entsprechend sollte der Arbeitgeber die Nutzung privater IT – auch bekannt als BYOD (Bring Your Own Device) – nur dann genehmigen, wenn die Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen auf dem Gerät gewährleistet sind. Privatgeräte müssen das gleiche Sicherheitsniveau bieten wie Firmen-PCs.

Genehmigt der Arbeitgeber die Nutzung des eigenen Geräts, müssen alle Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die den Zugang auf das Firmennetzwerk absichern. Plus: Es dürfen keine betrieblichen Daten auf den privaten Geräten zurückbleiben.

Nur Ausnahme, nicht Regelfall 

Wurde einmal zugestimmt, dass Sie Ihr privates Gerät nutzen können, darf sich daraus noch keine Regel entwickeln. Auch nicht, wenn Sie zum Beispiel mit dem privaten PC lieber arbeiten würden

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